Seitenbereiche
Bild zur Seite: Steuernews für Klienten, SBT Wirtschaftstreuhand, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Graz, Leibnitz, Krottendorf-Gaisfeld

Sonderbetreuungszeit bei Schulschließungen

/aktuelles/klientennews/
Illustration

Der Arbeitgeber kann mit Arbeitnehmern, die für Kinder unter 14 Jahren betreuungspflichtig sind, eine Dienstfreistellung im Ausmaß von bis zu drei Wochen vereinbaren („Sonderbetreuungszeit“). Im Falle einer solchen Vereinbarung erhält der Arbeitgeber bis zum Beginn der Osterferien ein Drittel der währenddessen anfallenden Lohnkosten (begrenzt mit der ASVG-Höchstbemessungsgrundlage) ersetzt. Der Ersatz muss innerhalb von sechs Wochen ab Aufhebung der Schulschließungen bei der zuständigen Abgabenbehörde beantragt werden.

Ohne eine solche Vereinbarung kann die Betreuung von Kindern unter 14 Jahren ein persönlicher Dienstverhinderungsgrund sein, wenn keine anderen Betreuungsmöglichkeiten gegeben sind. In diesem Fall darf der Arbeitnehmer zwar fernbleiben, behält seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung aber grundsätzlich nur für die Dauer von bis zu einer Woche.

HINWEIS: Diese Informationen sind auf dem Stand vom 16.03.2020 und können sich kurzfristig ändern. Tagesaktuelle Informationen erhalten Sie auf der Website des Bundesministeriums Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Stand: 16. März 2020

Bild: Illustration

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir sind Ihr persönlicher Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit Sitz in Graz, Leibnitz und Krottendorf-Gaisfeld. Lernen Sie uns in einem unverbindlichen Erstgespräch kennen. Jetzt Kontakt aufnehmen!

SBT Steuerberatungs GmbH & Co KG Hauptsitz
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.