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Steuerrechtliche Grenzwerte 2025 für die Land- und Forstwirtschaft

/aktuelles/landwirtschaftsnews/
© Gina Sanders - stock.adobe.com

Die nachfolgende Aufstellung bietet einen Überblick über die wichtigsten steuerrechtlichen Grenzwerte 2025 im Bereich der Land- und Forstwirtschaft:

Buchführungsgrenze (sofern keine besondere Rechtsform):

Umsatzgrenze netto (d. h. exkl. Umsatzsteuer) > € 700.000,00 (2 aufeinanderfolgende KJ.)
Einheitswertgrenze entfällt

Vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:

Umsatzgrenze netto (d. h. exkl. Umsatzsteuer) > € 600.000,00
Einheitswertgrenze > € 165.000,00

Teilpauschalierung:

Umsatzgrenze netto (d. h. exkl. Umsatzsteuer) <= € 600.000,00
Einheitswertgrenze > € 75.000,00
<= € 165.000,00

Vollpauschalierung:

Umsatzgrenze netto (d. h. exkl. Umsatzsteuer) <= € 600.000,00
Einheitswertgrenze <= € 75.000,00
<= € 15.000,00 (isoliert Forstwirtschaft)
Fläche Weinbau <= 60 Ar Weinbaufläche (isoliert für Weinbau)
Gartenbau <= € 2.000,00 Endverkaufserlöse

Einnahmengrenze LuF-Nebentätigkeiten:

Einnahmengrenze brutto (d. h. inkl. Umsatzsteuer) <= € 55.000,00

Umsatzsteuerpauschalierung (Durchschnittssatzbesteuerung gem. § 22 UStG):

Umsatzgrenze <= € 600.000,00

Stand: 25. Mai 2025

Bild: Gina Sanders - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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